Inklusion: Damit alle an unserer Gesellschaft teilhaben

Veröffentlicht am 14.10.2012 in Soziales

Der Begriff Inklusion wird momentan viel diskutiert. Viele Gesetze - wie das Schulgesetz oder das Kinderförderungsgesetz - wollen den Gedanken der Inklusion in gesellschaftliche Praxis umsetzen. Aber was heißt das? Was muss sich in unserer Gesellschaft ändern, um die Teilhabe aller zu gewährleisten.

Eigentlich lässt sich Inklusion ganz praktisch erklären. Stellen Sie sich vor, in Deutschland gäbe es öffentliche Gebäude in die nur Männer gehen dürfen. Stellen Sie sich vor, es gäbe Schulen in denen nur Kinder mit einem deutschen Pass unterrichtet werden. Dies alles würde zu Recht heftige Proteste auslösen. Die öffentliche Empörung wäre groß und sie wäre berechtigt. Wenn es jedoch um Menschen mit Behinderung geht, werden solche Ungerechtigkeiten akzeptiert. Viele Gebäude - auch öffentliche - haben keinen barrirefreien Zugang. Viele Kinder mit Behinderung werden in speziellen Förderschulen unterrichtet, obwohl sie keinen besonderen Förderbedarf beim Lernen haben, sondern aufgrund einer Behinderung beispielsweise im Rollstuhl sitzen. Hier gilt es etwas zu verändern!

Und um nichts anderes geht es bei Inklusion: Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Für Menschen mit Behinderung heißt dieses, dass mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Deutschen Bundestag in 2009, sich die Bundesrepublik zur Umsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderung bekannt hat. Auch wenn es vor der UN-Konvention bereits Gesetze in Deutschland gegeben hat, die die Diskriminierung von Behinderten verhindern sollten, stellt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen neuen Schritt dar.

In den 50 Artikeln der Konvention, wird die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung für alle alltäglichen Lebensbereiche gefordert und untersetzt was das genau heißt. Durch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in den Entstehungsprozess der Konvention liegt uns nun ein sehr präzises und konkrete Regelwerk vor, dass im Sinne des Rechts auf Teilhabe umgesetzt werden soll. So heißt es beispielsweise zum Punkt Barrierefreiheit: "Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, Gebäude, Straßen oder Transportmittel so zu gestalten, dass sie für jeden zugänglich sind" (Artikel 9). Oder beim Recht auf ein selbstbestimmtes Leben: Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit bekommen „ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“ (Artikel 19) möchten. Und die UN-Konvention fordert einen offenen Arbeitsmarkt, auf dem Menschen mit und ohne Behinderung tätig sind (Artikel 27).

Die Anerkennung und die Verpflichtung zur Umsetzung der Konvention ist jedoch nur ein Schritt. Aber diese Verpflichtung muss mit Leben gefüllt werden. Deshalb werden im neuen Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wie auch im Kinderfördergesetz Regelungen zur Inklusion getroffen, die jedem Kind den Zugang zu Kindergärten und Schulen gewährt. Aber es muss auch ein Umdenken stattfinden. Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Sie gehören dazu wenn wir Vielfalt leben wollen und wir alle müssen anfangen die Barrieren in den Köpfen und in den Gebäuden abzubauen.

 
 

Sprechstunde

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch wenn ich in meiner Rolle als Fraktionsvorsitzende derzeit oft in der Landeshauptstadt eingebunden bin, besteht natürlich auch weiterhin das Angebot einer Bürgersprechstunde. Hierfür bitte ich um eine kurze Terminabsprache mit dem Wahlkreisbüro via E-Mail oder Telefon.

Ich freue mich auf Sie

Mit besten Grüßen

Katja Pähle

kontakt@katja-paehle.de

Tel.: 0345/503030
Fax: 0345/503031

 

Soziale Medien