
In der Sitzun des Landtages am 12.11.2015 wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes beschlossen. In ihm wird die bisherige Struktur der Landesgraduiertenförderung an die tatsächlichen praktischen Bedürfnisse angepasst

In der Sitzun des Landtages am 12.11.2015 wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes beschlossen. In ihm wird die bisherige Struktur der Landesgraduiertenförderung an die tatsächlichen praktischen Bedürfnisse angepasst
Hier hat sich der lange Atmen der SPD-Landtagsfraktion bewährt. Die Landesgraduiertenförderung sollte nach den Vorstellungen des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft eingestellt werden. In den parlamentarischen Runden zum Doppelhaushalt 2015 und 2016 haben wir das verhindert und sogar erreicht, dass der Haushaltsansatz für diesen Punkt um 200.000 Euro auf 1,7 Millionen Euro erhöht wurde.
Wir hatten damals aber eindeutig klar gemacht, dass es nicht bei einer Ansatzerhöhung bleiben darf. Ziel der Landesgraduiertenförderung ist die Unterstützung der Ausbildung des besonders qualifizierten wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an Hochschulen in Sachsen-Anhalt auf hohem Niveau. Um dies auch in Zukunft zu gewährleisten, bedurfte es einer Anpassung und Modernisierung der Landesgraduiertenförderung mit dem Ziel, eine attraktive Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Die heute beschlossene Gesetzesänderung realisiert diese Modernisierung.
Besonders hervorzuheben gilt es, dass wir während der Diskussion im Ausschuss den ursprünglichen Gesetzentwurf noch um Regelungsinhalte erweitert haben, die gerade der Situation von Studierenden mit Behinderungen Rechnung tragen, in dem ein Zuschlag für Schwerbehinderte aufgenommen wurde. Damit ist Sachsen-Anhalt ein Vorreiter, was die Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betrifft.“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch wenn ich in meiner Rolle als Fraktionsvorsitzende derzeit oft in der Landeshauptstadt eingebunden bin, besteht natürlich auch weiterhin das Angebot einer Bürgersprechstunde. Hierfür bitte ich um eine kurze Terminabsprache mit dem Wahlkreisbüro via E-Mail oder Telefon.
Ich freue mich auf Sie
Mit besten Grüßen
Katja Pähle
Tel.: 0345/503030
Fax: 0345/503031