Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft berät heute über die neuen Leistungsvereinbarungen mit den Studentenwerken Halle und Magdeburg. Dazu führt der Ausschuss mit den Geschäftsführern der Studentenwerke in Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Tomas aus Magdeburg und Dr. Volkmar Thom aus Halle ein Fachgespräch durch.
Dazu erklärt Dr. Katja Pähle, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Die Studentenwerke haben vielschichtige Aufgaben in Sachsen-Anhalt, so sind sie unter anderem für den Betrieb der Studentenwohnheime, für die Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien, für die Abwicklung der Studienfinanzierung im Rahmen des BAföG und für studentische Beratungsdienste (allgemeine Sozialberatung, Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende, psychotherapeutische Beratung, Studium und Kind) zuständig. Sie sind in diesen Bereichen Sozialdienstleister und brauchen deshalb ein klares Bekenntnis des Landes zu ihrer weiteren Förderung.
Dabei sind sich die Studentenwerke aber auch ihrer Verantwortung im Zuge der Haushaltslage des Landes bewusst, dass zeigt nicht zuletzt die erst kürzlich durchgeführte Erhöhung der Semesterbeiträge. Es ist aber nicht möglich, dass die Studierenden eventuelle Kürzungen der Landesförderung durch sich stetig erhöhende Semesterbeiträge ausgleichen. An dieser Stelle erreichen wir schnell eine soziale Schieflage. Wir wollen allen jungen Menschen ein Studium in Sachsen-Anhalt ermöglichen.
Ein weiteres Problem aus Sicht der Studentenwerke ist die Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich zum größten Teil im Besitz des Landes bzw. der Hochschulen befinden. Gerade im Bereich der Modernisierung und der Instandhaltung der Studentenwohnheime stehen in den nächsten Jahren Millionen Investitionen an, für die die Studentenwerke und Mensen bereits in den letzten Jahren Rücklagen gebildet haben. Diese sind bereits in den letzten Jahren als Folge von Kürzungen bei den investiven Zuschüssen für die Studentenwerke rapide gesunken.
Damit die Studentenwerke trotz der zurückgehenden Zuschüsse eine relative Planungssicherheit für die nächsten Jahre haben, fordern wir die Landesregierung auf, bei den demnächst abzuschließenden Leistungsvereinbarungen eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren zu verankern – ohne einseitige Ausstiegsklausel für die Landesregierung.“