Parlament beschließt wichtiges Gesetz zur Berufsanerkennung

Veröffentlicht am 28.01.2016 in Landespolitik

In der heutigen Landtagssitzung wurde in zweiter Lesung das Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Parlament erstmals im November des vergangenen Jahres beraten. In ihm wird die Novellierung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Landesrecht umgesetzt.

Die heutige Verabschiedung des Gesetzes ist gerade angesichts der aktuellen Situation, in der viele Menschen zu uns nach Deutschland kommen, ein gutes Signal zur Integration der neu zugewanderter Mitmenschen in unseren Arbeitsmarkt. Es ist ebenfalls ein wichtiges Signal an unsere heimische Wirtschaft, dass wir bei der Suche nach Fachkräften unterstützen und gerade für im Ausland erworbene Abschlüsse eine schnelle Anerkennung sicherstellen.

Das Gesetz begründet einen Rechtsanspruch darauf, dass geprüft wird, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation gleichwertig mit der in Deutschland für die Ausübung eines Berufes erforderlichen Qualifikation ist. Und zwar unabhängig vom Herkunftsland der Antragstellenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland und ebenso unabhängig von dem Land, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.

Neben der grundsätzlichen Anwendung auf Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union war es wichtig, alle Regelungen so weit wie möglich auch auf Personen aus Drittstaaten auszuweiten – das trägt nicht nur der aktuellen Situation vieler Flüchtlinge in unserem Bundesland Rechnung, sondern ist auch sachdienlich und logisch. Denn neben der Überwindung eines sich zunehmend abzeichnenden Fachkräftemangels ist es Ziel dieses Gesetzes, Menschen mit Migrationshintergrund durch die Möglichkeit einer qualifikationsgerechten Beschäftigung bei einer wirksamen gesellschaftlichen und beruflichen Integration zu unterstützen.

Neben der Einführung eines europäischen Berufsausweises, eines europaweiten Vorwarnmechanismus für den Fall, dass Qualifikationen entzogen wurden oder nie existierten, ist es ein großer Mehrwert, dass nun bereits Fachkräfte aus ihrem jeweiligen Herkunftsland heraus auf elektronischem Weg ihre Berufsanerkennung vorab abklären können.

 
 

Sprechstunde

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch wenn ich in meiner Rolle als Fraktionsvorsitzende derzeit oft in der Landeshauptstadt eingebunden bin, besteht natürlich auch weiterhin das Angebot einer Bürgersprechstunde. Hierfür bitte ich um eine kurze Terminabsprache mit dem Wahlkreisbüro via E-Mail oder Telefon.

Ich freue mich auf Sie

Mit besten Grüßen

Katja Pähle

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